Ärger mit dem Ferienhaus
BGH Urteil stärkt den Feriengast.
Wer im Urlaub eine schlechte Ferienwohnung erwischt, hatte bisher schlechte Karten, denn Immobilienstreitigkeiten müssen am Gerichtsstand des Hauses ausgetragen werden. Fremde Gesetzgebung, Sprachprobleme und Unsicherheit verhinderten oft, dass der Urlauber zu seinem Recht kommt.
Der Bundesgerichtshof hat dem nun ein Riegel vorgeschoben. Mit dem Urteil Aktenzeichen X ZR 157/11 wurde in Karlsruhe entschieden, das Verbraucher bei dieser Art von Rechtsstreitigkeiten auch in Deutschland klagen können, sofern das Ferienhaus innerhalb der EU steht.