Präzendenzfall: La Palma – Düsseldorf
1.600,- Euro für 23 Stunden Verspätung
Die deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden, berichtet von einem Urteil in Darmstadt (Atkenzeichen Nr. 7 S 200/08). Die Klägerin landete nach einem Flug von La Palma nach Düsseldorf, auf Grund eines technischen Defekts, mit einer Verspätung von 23 Stunden.
Die Fluggesellschaft lehnte eine Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung mit der Begründung, es handle sich um eine Verspätung aber keine Annullierung des Fluges, zunächst ab. Die Richter hielten sich aber an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der die Passagiere deutlich verspäteter und annullierter Flüge gleich zu behandeln sind. Die Fluggesellschaft musste nun an Klägerin und ihre 3 Begleitpersonen je 400,- Ausgleichszahlungen vornehmen. Die restlichen Passagiere die den Klageweg nicht bestritten, gingen leer aus.
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